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Das Bauamt ist zuständig für die Verwaltungsverfahren im Bereich des Bauwesens, z.B. Baukonzessionen, Benutzungsgenehmigungen, Ermächtigungen, Bestätigungen über die urbanistische Zweckbestimmung.
Der Gemeindetechniker Geom. Hubert Mitterhofer ist donnerstags i.d.R. von 8.30 bis 11 Uhr direkt im Bauamt erreichbar; außerhalb dieser Zeiten nur nach Terminvereinbarung.
Link zum Bauleitplan der Gemeinde im Bürgernetz.
Link zur Erklärung über die Übereinstimmung der technischen Unterlagen mit den Bestimmungen des D.L.H. Nr. 54/2009
Einheitsschalter Bauwesen ESB Burgstall
1. ESB - Inhalte & einheitliche Vordrucke - BLR Nr. 404 vom 09.06.2020
2. Vademecum - Gesetz Raum & Landschaft - Digitale Bauakte - Bauamt 4.0
3. Prozedere - erfolgreich elektronische Dokumente erstellen & digital unterschreiben
4. Beispiel digitale Unterschrift
Formular:
Antrag um Zugang zu Verwaltungsunterlagen
Antrag um Flächenwidmungsbescheinigung
01 Sammelerklärung Bauleitung LG.9-2018 ohne Bezugsfertigkeit Art.82
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13 Stempelmarke-Vorlage
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Mod.A Antrag Löschung Bindungen domanda cancellazione vincoli
Ansuchen Bescheinigung Eignung Wohnung
Sekretariatsgebühren Verfahren Bauamt
Gesetze - Rundschreiben - Verordnungen
Neues Landesgesetz Raum & Landschaft Nr. 9/2018
Durchführungsverordnungen zum Gesetz Raum & Landschaft
FAQ - Fragen& Antworten zum Gesetz Raum & Landschaft
Rundschreiben der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung
Zuletzt aktualisiert: 10.07.2025, 08:09 Uhr