Das Melde- und Standesamt ist zuständig für die Führung des Registers der ansässigen Bevölkerung, für das Melderegister der im Ausland ansässigen italienischen Staatsbürger, für die Bevölkerungsstatistiken, für die Ausstellung von meldeamtlichen Bescheinigungen, für eventuelle Wohnsitzänderungen, Meldeamtliche Erklärungen können an die im Bereich "Kontakt" angeführten Andressen übermittelt werden, für die Entgegennahme und die Weiterleitung der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärungen, für Aufgaben auf dem Gebiet des Militärdienstes sowie für die Beglaubigung von Kopien und Unterschriften und für die Ausstellung von Bescheinigungen und Auszügen aus den Standesamtsregistern.