Gemeindewahlkommission

Gemeindewahlkommission der Gemeinde Burgstall

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Die Gemeindewahlkommission ist im Dekret des Präsidenten der Republik 20. März 1967, Nr. 223 vorgesehen und geregelt. 

Die Gemeindewahlkommission wird vom Gemeinderat in der ersten Sitzung nach der Wahl des Bürgermeisters und des Gemeindeausschusses, aus seiner Mitte, gewählt. Die Gemeindewahlkommission bleibt bis zur Wahl einer neuen Gemeindewahlkommission im Amt. Sie besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 3 effektiven Mitgliedern, sowie aus 3 Ersatzmitgliedern.

Spätestens am 10. April und am 10. Oktober eines jeden Jahres stellt die Gemeindewahlkommission zwei getrennte Listen in alphabetischer Reihenfolge auf, und sorgt für die halbjährliche Überprüfung der Wählerlisten.

Art der Organisation

Kommissionen

Mitglieder

Andreas Tschöll

Gemeinderat

Tanja Nart

Gemeinderat, Gemeindeausschuss

Orte

Gemeinde Burgstall

DORFPLATZ 1, 39014 BURGSTALL

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 24.05.2024, 07:34 Uhr