Mit einer Abänderung des Gesetzes zur Gemeindeimmobiliensteuer GIS wurde von der Provinz Bozen festgelegt, dass ab 1. Januar 2023 die GIS auf leerstehende Wohnungen erhöht werden soll. Damit soll der Wohnungsmangel in Südtirol bekämpft werden.
Die Gemeinde Burgstall hat für leerstehende Wohnungen mit Zubehör den Steuersatz von 0,96% festgelegt.
Welche Wohnungen fallen z.B. nicht unter die Erhöhung der GIS? (Bitte beachten Sie, dass hierfür die entsprechende Dokumentation im Gemeindeamt hinterlegt werden muss!!!)
- "unentgeltiche Nutzungsleihe" an Verwandte
- vermietete Wohnungen mit registriertem Mietvertrag (registrierter Verlängerung) mit Wohnsitz
- "rent to buy"
- "Teilentlohnung" - "fringe benefit"
- Miteigentumswohnungen
Öffnungszeiten Steueramt der Gemeinde Burgstall: Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr. (Tel. Nr. 0473–427860 oder E-mail: info@gemeinde.burgstall.bz.it)