Jahresgebühren für die Instandhaltung und Pflege des Friedhofes ab 01.01.2018:
- Einzelgrab: 12,00 €
- Familiengrab: 24,00 €
- Urnengrab: 24,00 €
Konzessionsgebühr für die Dauer von 15 Jahre:
- Einzelgrab: 124,00 €
- Familiengrab: 248,00 €
- Urnengrab: 248,00 €
Der Friedhof (alter und neuer Teil) ist Eigentum der Gemeinde und wird von der vom Gemeinderat ernannten Kommission geführt.
Zuständigkeit der Kommission:
- Ordnung der Grabstätten (Ausmaß und Reihenfolge)
- Gestaltung der Grabmale
- Genehmigung der vorgelegten Pläne
- Überwachung der Ausführung laut Richtlinien der Gemeindefriedhofsordnung