Elektronische Identitätskarte - EIK

Veröffentlichungsdatum

10.06.2024

Beschreibung

Elektronische Identitätskarte - EIK


Allgemeine Informationen

Die elektronische Identitätskarte ist ein Ausweis, mit dem die Identität einer Person bescheinigt wird.

 

Die Geltungsdauer der elektronischen Identitätskarte beträgt:

  • 3 Jahre bei Kindern zwischen 0 und 3 Jahren;
  • 5 Jahre bei Kindern und Jugendlichen zwischen 3 und 18 Jahren;
  • 10 Jahre bei Erwachsenen.

Bei der Erstausstellung und bei der Erneuerung der Identitätskarte können Volljährige ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende bekunden oder diese Möglichkeit ausdrücklich ablehnen. Für eine nachträgliche Änderung der Willenserklärung wenden Sie sich bitte an Ihren Gesundheitssprengel oder an Ihren Hausarzt bzw. an Ihre Hausärztin.

 

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Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind
Elektronische Identitätskarte für Erwachsene

Sie benötigen:

  • ein aktuelles Passfoto (mit hellem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung) (siehe Standard für Passfotos)
  • die aktuelle Identitätskarte oder ein anderes, gleichwertiges Ausweisdokument
  • bei Verlust oder Diebstahl: Ausfertigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige
Elektronische Identitätskarte für minderjährige italienische Staatsangehörige

Sie benötigen:

  • ein aktuelles Passfoto (mit hellem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung) (siehe Standard für Passfotos)
  • die aktuelle Identitätskarte oder ein anderes, gleichwertiges Ausweisdokument
  • bei Verlust oder Diebstahl: die Ausfertigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige
  • die schriftliche Zustimmung beider Elternteile zur Ausreise des bzw. der Minderjährigen, wobei der oder die Minderjährige von mindestens einem Elternteil zum Amt begleitet werden muss, oder die Ermächtigung des Vormundschaftsrichters bzw. der Vormundschaftsrichterin beim Landesgericht – Amt für freiwillige Gerichtsbarkeit
      Mod 01 "Zustimmungserklärung beider Elternteile"
     Wenn der andere Elternteil verstorben ist oder diesem das Sorgerecht aberkannt wurde bzw. wenn dessen Sorgerecht ausgesetzt wurde, reicht die Unterschrift eines Elternteils.

Für die Ausstellung der Identitätskarte, die nicht zur Ausreise berechtigt, genügt es, wenn der oder die Minderjährige von nur einem Elternteil begleitet wird.

 

Elektronische Identitätskarte für Angehörige eines anderen Staates

Sie benötigen:

  • ein aktuelles Passfoto (mit hellem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung) (siehe Standard für Passfotos)
  • die aktuelle Identitätskarte oder ein anderes, gleichwertiges Ausweisdokument, den Reisepass und ein gültiges Aufenthaltsdokument
  • bei Verlust oder Diebstahl: die Ausfertigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige
  • Minderjährige müssen von einem oder einer Erziehungsberechtigten begleitet werden.

Die Identitätskarten für EU-BürgerInnen und Nicht-EU-BürgerInnen berechtigen nicht zur Ausreise.

 

Was Sie noch wissen sollten...

… Dem Rundschreiben des Innenministeriums vom 9. Juli 2019 zufolge gilt der Empfangsschein auf Papier, mit dem die Stadtverwaltung den Erhalt des Antrags auf Ausstellung der elektronischen Identitätskarte bestätigt, als gültiges Ausweisdokument für die Zeit zwischen der Antragstellung und der Ausstellung der elektronischen Identitätskarte, das u. a. auch für die Teilnahme an öffentlichen Wettbewerben und Ausschreibungen und für die Inanspruchnahme von Sozial- und Gesundheitsleistungen genutzt werden kann. Die Gültigkeit der Empfangsbestätigung kann von den Behörden durch das Scannen des QR-Codes neben dem Foto überprüft werden

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Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

10.06.2024

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 10.06.2024, 14:23 Uhr