Spesenrückvergütung für den Vollzug von Ziviltrauungen im Rathaus von Burgstall

Am Gründonnerstag, Faschingsdienstag Karfreitag, 24.12., 31.12. sowie an Samstagnachmittagen, Sonntagen,...

Veröffentlichungsdatum:

30.12.2022

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Am Gründonnerstag, Faschingsdienstag Karfreitag, 24.12., 31.12. sowie an Samstagnachmittagen, Sonntagen, Feiertagen und an Pflichturlaubstagen der Gemeindebediensteten werden keine Ziviltrauungen durchgeführt. Es steht dem Amt zu, auf Grund organisatorischer Erfordernisse, weitere Tage auszuschließen.

a) für Ansässige (mindestens einer der Eheleute):

- im Büro des Bürgermeisters:

von Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr und:

Donnerstag auch von 14:30 bis 18:00 Uhr: 0,00 €

Samstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr: 50,00 €


- im Sitzungssaal des Rathauses:

von Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr und:

Donnerstag auch von 14:30 bis 18:00 Uhr: 0,00 €

Samstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr: 100,00 €


b) für Nicht-Ansässige:

- im Büro des Bürgermeisters:

 von Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr und: 

 Donnerstag auch von 14:30 bis 18:00 Uhr: 50,00 €

 Samstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr: 100,00 €


- im Sitzungssaal des Rathauses:

 von Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr und: 

 Donnerstag auch von 14:30 bis 18:00 Uhr: 150,00 €

 Samstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr: 200,00 €


Die Sekretariatsgebühren sind vor Abholung / Einreichung des entsprechenden Dokuments beim Schatzmeister einzuzahlen. Die Einzahlungsbestätigung ist dem Standesamt vorzulegen. 

IBAN: IT 35 X 08115 58711 000308309311

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Zuletzt aktualisiert: 22.04.2024, 07:30 Uhr

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